| Nach der bisherigen Einschätzung der Kammer würden durch die iPad-Rivalen aber keine Designrechte verletzt. Außerdem liege kein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor, erklärte die Richterin. Auch von Herkunftstäuschung ... Alles zu diesem Thema ansehen » | DIE WELT |
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